Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik
Der Pflege, Weiterführung und Entwicklung heimatgebundener Traditionen sowie der Vermittlung von Kenntnissen über die kulturellen Wurzeln kommt in allen Regionen des Freistaates Sachsen eine große Bedeutung zu.
Mit der Projektförderung soll die Möglichkeit genutzt werden, Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft und gesellschaftlicher Schichten in Verbindung bzw. in Kontakt zu bringen und sie dazu anzuhalten, sich mit der Geschichte und den Werten ihrer Heimat auseinander-zusetzen. Durch die Einbindung von Jugendlichen wird zudem eine Brücke zwischen den Generationen geschlagen, um das Verständnis für Traditionen zu fördern sowie vielfältige Sitten, Bräuche und Traditionen in allen Regionen des Freistaates Sachsen zu bewahren und fortzuführen.
Die Zuwendung wird als Teilfinanzierung mit einem festen Betrag gewährt (Festbetragsfinanzierung). Die zu bewilligende Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Projekte von für den Freistaat Sachsen besonderer inhaltlicher Bedeutsamkeit und öffentlicher Ausstrahlung kann in Ausnahmefällen der Fördersatz bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Die Förderung auf der Grundlage der Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik unterliegt dem Haushaltsvorbehalt. Eine Aussage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Haushaltsmittel im Jahr 2025 für diese Förderrichtlinie zur Verfügung stehen, kann erst nach Zuweisung von Mitteln auf der Grundlage eines verabschiedeten Haushaltsgesetzes für 2025/2026 getroffen werden. Die Beschlussfassung des Haushaltsgesetzes durch den Sächsischen Landtag soll voraussichtlich bis zum Sommer 2025 erfolgen.