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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter einem Werk im Kontext des Heimatforschungspreises verstehen wir z. B. eine Monographie, einen Aufsatz in einer Zeitschrift oder in einem Tagungsband. Angenommen werden auch gedruckte Manuskripte für ein Druckwerk oder einen Vortrag. Des Weiteren zählen Internetauftritte, Hörbeiträge (Podcasts), Filme oder Social-Media-Beiträge auch als Werk. All die genannten Werke sollen dazu beitragen, neue Erkenntnisse zu vermitteln.

Diese Frage lässt sich bedingt mit ja beantworten. Liegen Recherchen, Konzeptionen, Skripte auf deren Grundlage z. B. Tafeln eines Lehrpfades oder Ausstellungsinhalte entstanden sind vor, bitte reichen Sie uns die genannten Konzeptionsunterlagen ein. Fotografien oder PDFs der veröffentlichten Tafeln sind weniger als Bewerbung geeignet. Es sei denn, eine Tafel ist beinhaltet einen in sich geschlossenen Erkenntnisgewinn und Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens sind ablesbar.

Eine Mindest-Seitenzahl ist nicht vorgegeben. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die Themen der Heimatforschung können in 20 Seiten oder in einem mehrbändigen Werk dargestellt werden. Wichtig ist, dass das Werk eine Forschungsfrage aufwirft, die anschließend eigenständig z. B. durch Auswertung lokalgeschichtlicher Quellen beantwortet wird. Dies trifft auch auf Filmbeiträge, Podcasts und weitere multimediale Beiträge zu.

Teilnehmen dürfen Erwachsene, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich im weiten Feld der Heimatforschung tätig sind. Die Forschungsleistung darf nicht in Zusammenhang mit einer das Forschungsfeld betreffenden wissenschaftlichen Ausbildung oder darauf aufbauenden beruflichen Tätigkeit stehen.

Darüber hinaus dürfen sich Schülerinnen und Schüler, Kinder- und Jugendgruppen aus sächsischen Schulen und außerschulischen Einrichtungen bewerben. 

Nein. Mit dem Preis werden abgeschlossene Werke ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren ausgezeichnet. Projektideen oder unfertige Arbeiten werden in diesem Wettbewerb nicht berücksichtigt. Auch werden keine Zuschüsse für Druckkosten ausgezahlt.

Zugelassen sind Arbeiten, die eine klar erkennbare Forschungsfrage durch selbstgewählte Methoden beantworten. Das heißt, das Werk behandelt einen klar erkennbaren Gegenstand. Er ist genau umrissen und für Dritte erkennbar. Das Werk enthält neue Erkenntnisse, die z. B. durch Auswertung archivarischer Quellen oder Fachliteratur gewonnen wurden. Dinge, die bereits bekannt sind, können aufgegriffen werden und durch die eigenen Untersuchungen in einem neuen Blickwinkel dargestellt sein. Das Werk enthalt Angaben über zu Rate gezogene Quellen und begründet die Methodenwahl.

Ortschroniken, die lokalgeschichtliche Ereignisse einer bestimmten Gemeinde rein dokumentarisch wiedergeben, ohne sie z. B. in landesgeschichtliche Ereignisse einzuhängen erfüllen genannte Kriterien nicht. 
 

Gemäß der Wettbewerbsausschreibung kann pro Bewerbung nur ein Werk eines Einzelautors oder eines Autorenkollektivs eingereicht werden. Schriftenreihen, einzelne Hefte oder Heft-Folgen sind nicht Gegenstand der Bewertung. Bewertet wird die Leistung von Autoren, nicht eine Publikationsreihe als solche.

Eine Schriftenreihe, welche die Arbeiten mehrerer Autoren zu unterschiedlichen konkreten Themen beinhaltet, ist daher einer „Bewerbung mit verschiedenen Werken zu unterschiedlichen Themen“  zuzuordnen. 

Sowohl die Bewerbung von Autorengruppen – als auch die Bewerbung mit einzelnen Ausgaben einer Bücherreihe ist jedoch möglich, soweit es sich um eine konkrete Forschungsarbeit handelt.

Nein. Zugelassen sind Arbeiten, die eine klar erkennbare Forschungsfrage durch selbstgewählte Methoden beantworten, das heißt, das Werk erfüllt Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens. Werden allerdings persönliche Lebenserinnerung z. B. in landesgeschichtliche oder weltgeschichtliche Ereignisse eingehängt und Quellen genutzt um das Persönliche zu reflektieren, kann diese Arbeit die Bedingungen zum Einreichen erfüllen.

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